vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionsabfindung, Steuerbegünstigung (Dreijahresverteilung) möglich

JudikaturÖStZ 2013/744ÖStZ 2013, 398 Heft 17 v. 5.9.2013

EStG 1988: § 37 Abs 2 Z 2 (§ 32 Z 1 lit a), § 67 Abs 8

VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0158

Kommt für Pensionsabfindungen an frühere Dienstnehmer wegen des Überschreitens des Betrags iSd § 1 Abs 2 Z 1 Pensionskassengesetz der Hälftesteuersatz nach der speziellen Bestimmung des § 67 Abs 8 lit e EStG nicht in Betracht, kann dafür im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die im § 37 Abs 2 Z 2 EStG für Entschädigungen iSd § 32 Z 1 EStG vorgesehene Dreijahresverteilung (bei einem Entschädigungszeitraum von mindestens sieben Jahren) zur Anwendung kommen, sofern die Initiative zum Abschluss der Abfindungsvereinbarung nicht vom Pensionsberechtigten selber ausgegangen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte