EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit c
VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0151
Zur Prüfung der Frage, ob das sog "große Pendlerpauschale" für Fahrtstrecken ab 40 km gem § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG zur Anwendung kommt, ist nach der Rechtsprechung jene kürzeste Strecke maßgeblich, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (vgl VwGH 16. 7. 1996, 96/14/0002). Bloße persönliche Vorlieben bei der Streckenwahl sind nicht zu berücksichtigen, wozu allerdings Sicherheitsüberlegungen nicht gehören. So kann nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen ein Pendler "vernünftigerweise" durchaus einer nur unwesentlich längeren Fahrtstrecke als Pendlerroute den Vorzug geben, wenn diese besser ausgebaut und aus Sicherheitsgründen vorteilhaft ist.