EStG: § 15 Abs 1 und § 16 Abs 1 (§ 25 Abs 1)
VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0209
Überlässt der Dienstgeber dem Dienstnehmer einen Pkw (Dienstwagen) zur uneingeschränkten Nutzung, sodass damit bei diesem Dienstverhältnis auch die Besteuerung eines Sachbezugs im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem § 25 Abs 1 Z 1 iVm § 15 Abs 1 EStG (Sachbezug von 510 € monatlich) vorzunehmen ist, ist im Einsatz dieser Nutzung des Dienstwagens (Sachbezug) im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses ein Abfluss von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 EStG im Zweitberuf zu sehen. Entsprechend dem dabei zur Anwendung kommenden Korrespondenzprinzip ist dieser Einsatz (allerdings nur) mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs (bzw mit einem entsprechenden Anteil davon) zu bewerten.