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AfA, Beginn bei Gebäudesanierung

JudikaturÖStZ 2013/739ÖStZ 2013, 397 Heft 17 v. 5.9.2013

EStG: § 7 und § 16 Abs 1 Z 8

VwGH 23. 5. 2013, 2010/15/0067

Wird ein Wohngebäude zum Zweck der Erzielung von Einkünften angeschafft, beginnt der Lauf der AfA (§ 7 bzw § 16 Abs 1 Z 8 EStG) grundsätzlich bereits mit dem Zeitpunkt der Anschaffung, weil in der Regel die rein altersbedingte Abnutzung des Gebäudes gegenüber der nutzungsbedingten Abnutzung in den Vordergrund tritt. Werden nach der Anschaffung Erhaltungsaufwendungen auf das Gebäude getätigt, hindert dies den Beginn der AfA gleich mit dem Anschaffungszeitpunkt nicht.

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