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Schuldzinsenabzug bei der Veräußerung fremdfinanzierter Immobilien11Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 10. 5. 2013 anlässlich des 22. Österreichischen Steuerrechtstags in Pörtschach gehalten hat. Der Autor dankt den TeilnehmerInnen des diesjährigen Steuerrechtstags für wertvolle Anmerkungen; Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang, Dr. Kasper Dziurdz und Mag. Ina Kerschner darüber hinaus auch für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

Steuerrecht aktuellDr. Christoph MarchgraberÖStZ 2013/700ÖStZ 2013, 383 Heft 17 v. 5.9.2013

Die Besteuerung von Immobilienverkäufen wurde mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012)22BGBl I 2012/22. grundlegend reformiert.33Vgl dazu Bodis/Mayr, Auswirkungen der neuen Grundstücksbesteuerung auf Körperschaften, RdW 2012, 239 (239 ff); Bodis/Schlager, Immobilienertragsteuer - Erhebungssystem der neuen Grundstücksbesteuerung, RdW 2012, 173 (173 ff); Bruckner, Begutachtungsentwurf Stabilitätsgesetz 2012: Die geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien, ÖStZ 2012, 101 (101 ff); derselbe, Die neue Immobilienbesteuerung im 1. Stabilitätsgesetz 2012, ÖStZ 2012, 177 (177 ff); Hammerl/Mayr, StabG 2012: Die neue Grundstücksbesteuerung, RdW 2012, 167 (168 ff); Herzog, Die neue Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012, SWK 2012, 563 (563 ff); derselbe, Handbuch Einkommensteuer (2012) 37 ff; Mayr, Grundstücksbesteuerung im betrieblichen Bereich, RdW 2013, 42 (42 ff); Perthold/Vaishor, Private Grundstücksveräußerungen durch natürliche Personen, in Perthold/Plott (Hrsg), Stabilitätsgesetz 2012, SWK-Spezial (2012) 9 (9 ff); Urtz/Wimpissinger, Einleitung, in Urtz (Hrsg), Die neue Immobiliensteuer nach dem 1. StabG 2012 (2012) 1 (1 ff); Wagner, Die Veräußerung von privaten und betrieblichen Immobilien ab dem 1. 4. 2012 - Änderungen durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, in Haunold/Kovar/Schuch/Wahrlich (Hrsg), Immobilienbesteuerung2 (2012) 15 (15 ff); Zenkl/Kumer, Grundstücksveräußerungen im Betriebsvermögen natürlicher Personen, in Perthold/Plott (Hrsg), Stabilitätsgesetz 2012, SWK-Spezial (2012) 26 (26 ff). Sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich unterliegt die Veräußerung von Immobilien gem § 30a Abs 1 und Abs 3 EStG nunmehr einem besonderen Steuersatz von 25 %. Um einen Gleichklang mit der Besteuerung von Kapitalvermögen zu gewährleisten, wurden auch § 20 Abs 2 EStG und § 12 Abs 2 KStG erweitert.44ErlRV 1680 BlgNR 24. GP , 9. Demnach unterliegen Aufwendungen und Ausgaben, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit "sonderbesteuerten" Immobilienverkäufen stehen, einem Abzugsverbot. Beim Verkauf fremdfinanzierter Immobilien stellt sich die Frage, ob davon auch Schuldzinsen erfasst sind.

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