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Verlustvortrag, Vererblichkeit nur bei Übergang des verlusterzeugenden Betriebs

JudikaturÖStZ 2013/685ÖStZ 2013, 377 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

EStG § 18 Abs 6 und 7 (BAO: § 19 Abs 1)

VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0131, 2011/15/0143

Bloß aufgrund seiner Stellung als Gesamtrechtsnachfolger kann ein Erbe, auf den der verlusterzeugende Betrieb nicht übergegangen ist, Verlustanteile der Erblasserin aus einer seinerzeitigen KG-Beteiligung bei der Ermittlung seines Einkommens nicht als Verlustvorträge iSd § 18 Abs 6 bzw Abs 7 EStG geltend machen (vgl zB VwGH 18. 1. 1994, 90/14/0095; ebenso die zur vergleichbaren deutschen Rechtslage ergangene Entscheidung des Großen Senates des BFH vom 17. 12. 2007, GrS 2/04, BStBl 2008 II 608). Der Fall einer unentgeltlichen Betriebsübernahme durch den Erben zu Buchwerten iSd § 6 Z 9 lit a EStG lag im gegenständlichen Fall nicht vor (vgl dazu ua Beiser, RdW 2000/538, 571, sowie VfGH 5. 3. 1988, G 248/87).

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