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Opernballbesuch, Starbegleitung, Repräsentationsaufwand

JudikaturÖStZ 2013/686ÖStZ 2013, 387 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 3, KStG 1988: § 12 Abs 1 Z 3

VwGH 17. 4. 2003, 2009/13/0065, 0069

Bei den anlässlich des Besuchs des Opernballs in Starbegleitung (als zentrales Element der Werbestrategie eines den Namen des durch Opernballbesuche in Starbegleitung bekannt gewordenen Baumeisters tragenden Einkaufszentrums) angefallenen Kosten für die Anreise, den Aufenthalt und Entlohnung des Stargasts handelt es sich zwar zunächst um vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossenen Repräsentationsaufwand gem § 12 Abs 1 Z 3 KStG iVm § 20 Abs 1 Z 3 EStG. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass die von der beschwerdeführenden GmbH (Zentrumsverwaltung) bezahlten Aufwendungen bei dieser offenbar nur "durchlaufende Posten" bildeten, die in Form eines Werbekostenpauschales auf die Mieter im Einkaufszentrum umgelegt wurden, sodass auch Zurechnungsfragen in Bezug auf die Bezahlung zu klären sind, und die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit der strittigen Ausgaben könnte auch wie im Falle eines Pauschales, über das abzurechnen ist (vgl E 18. 10. 2012, 2012/15/0100 bis 0103), bei denjenigen zu prüfen sein, die es entrichten.

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