Inländische Unternehmen, die Personal von ausländischen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitskräftegestellern beschäftigen, tragen ein Haftungsrisiko für die Abzugsteuer iSd § 99 EStG. In anderen Bereichen wird die Übernahme von Risiko üblicherweise abgegolten und belohnt zB durch Haftungsprovisionen oder Prämien. Der inländische Beschäftiger erhält keine entsprechende Risikovergütung. Manchmal trifft ihn diese Haftung. Welche Möglichkeiten hat der haftende Leistungsempfänger, um den Nachteil auszugleichen?