Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in der Nähe der Grenze wohnen, in einem anderen Vertragsstaat in der Nähe der Grenze arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Der Begriff des Grenzgängers ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich festgelegt.