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Fondsmeldedaten 2013

Info aktuellBGBlÖStZ 2013/574ÖStZ 2013, 347 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

Die am 31. 7. 2013 im BGBl II 2013/227 veröffentlichte Änderung der Fonds-Melde-VO, BGBl II 2012/96, ÖStZ 2012/270, betrifft insbesondere deren § 5 (Schlussbestimmungen).

Einerseits wird der zeitliche Anwendungsbereich der Fonds-Melde-VO um ein Jahr verlängert und erstreckt sich dieser nunmehr bis inklusive Geschäftsjahre von Fonds, die vor dem 1. 1. 2014 beginnen.

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