Die am 31. 7. 2013 im BGBl II 2013/227 veröffentlichte Änderung der Fonds-Melde-VO, BGBl II 2012/96, ÖStZ 2012/270, betrifft insbesondere deren § 5 (Schlussbestimmungen).
Einerseits wird der zeitliche Anwendungsbereich der Fonds-Melde-VO um ein Jahr verlängert und erstreckt sich dieser nunmehr bis inklusive Geschäftsjahre von Fonds, die vor dem 1. 1. 2014 beginnen.