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AIFMG und steuerliche Frühjahrslegistik im BGBl

Info aktuellBGBlÖStZ 2013/573ÖStZ 2013, 347 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

Mit dem neuen Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, BGBl I 2013/135 vom 29. 7. 2013, werden EU-Vorgaben zu Verwaltern der nicht unter die OGAW-Richtlinie fallenden Fonds (Hedgefonds aber auch alle anderen nicht harmonisierten Fonds wie zB Immobilienfonds, Risikokapitalfonds, Private Equity Fonds) umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind in weiteren Bundesgesetzen (Verweis-)Anpassungen notwendig und erfolgt auch eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der steuerlichen Bestimmungen im InvFG 2011 und ImmoInvFG auf alle Veranlagungsprodukte, die vom AIFMG erfasst sind.

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