Mit dem neuen Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, BGBl I 2013/135 vom 29. 7. 2013, werden EU-Vorgaben zu Verwaltern der nicht unter die OGAW-Richtlinie fallenden Fonds (Hedgefonds aber auch alle anderen nicht harmonisierten Fonds wie zB Immobilienfonds, Risikokapitalfonds, Private Equity Fonds) umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind in weiteren Bundesgesetzen (Verweis-)Anpassungen notwendig und erfolgt auch eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der steuerlichen Bestimmungen im InvFG 2011 und ImmoInvFG auf alle Veranlagungsprodukte, die vom AIFMG erfasst sind.