Am 29. 5. 2013 unterzeichnete Österreich das multilaterale Amtshilfeabkommen in Steuersachen. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten dieses Abkommens nunmehr auf 54. Der Schritt zur multilateralen Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen wurde bereits in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts über Initiative der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gesetzt, welche den Abschluss eines auf der Basis der "Nordischen Konvention" zwischen den skandinavischen Staaten beruhenden multilateralen Amtshilfeabkommens empfahl. Im Jänner 1988 wurde das Abkommen als Joint Convention zwischen OECD und Europarat zur Unterzeichnung aufgelegt. Das Abkommen fand anfänglich nur sehr zögerlich Zustimmung und konnte erst am 1. 1. 1995 durch den Beitritt von fünf Staaten (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, USA) in Kraft treten. Das multilaterale Amtshilfeabkommen in Steuersachen wurde im Juni 2011 an den gültigen OECD-Amtshilfestandard herangeführt.