In zwei Erlässen vom 29. 5. 2013 stellt das BMF ausgelöst durch unterschiedliche Auslegungen zunächst seine Rechtsauffassung bezüglich des Zeitpunkts der Entstehung der NoVA-Schuld im Falle der widerrechtlichen Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen und Angabe des Zeitraums bei der NoVA-Festsetzung dar. Zudem wird bezüglich der Berücksichtigung des Bonus-Malus-Systems beim Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in Abkehr von der bisherigen Verwaltungspraxis (siehe ÖStZ 2010/7) aufgrund des EuGH-Urteils vom 7. 4. 2011, C-402/09 , Ioan Tatu, von der zuständigen Fachabteilung nunmehr auch eine geänderte Rechtsauslegung zu der "CO2-Steuer" vertreten. Erlass des BMF 29. 5. 2013, BMF-010220/0131-IV/9/2013 und BMF-010220/0133-IV/9/2013.