Durch den 684-seitigen EStR-Wartungserlass erfolgt insbesondere die Einarbeitung der Immobilienbesteuerung Neu. Die BMF-Info zur neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort (BMF-010203/0402-VI/6/2012 vom 3. 9. 2012, ÖStZ 2012/811) ist somit nicht weiter anzuwenden. Weiters wird der KESt-Erlass (BMF-010203/0107-VI/6/2012 vom 7. 3. 2012, ÖStZ 2012/217) nun in die EStR 2000 überführt, da die sich aus der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen ergebenden Änderungen im Zuge der letzten Wartung noch nicht berücksichtigt worden waren. Erlass des BMF 5. 6. 2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013.