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Abgabenänderungsgesetz 2012 bringt Haftung auch für den De-facto-Geschäftsführer

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/457ÖStZ 2013, 265 Heft 11 v. 10.6.2013

(Ludwig, SWK 10/2013, S. 553)

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