(Ludwig, FJ 4/2013, S. 120)
Für Abgabenschuldner sei es bedeutsam, die rechtlichen Grundlagen bei der Ausfertigung des Exekutionstitels sowie die Inhalte eines Rückstandsausweises zu kennen. Nach einer einleitenden Darstellung der Arten von Exekutionstiteln befasst sich Ludwig näher mit dem Rückstandsausweis (§ 4 AbgEO) und dem Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO).