(Huber, ÖStZ 2013/339, S. 189)
Das Verbot nicht erkennbarer Veränderungen im Aufzeichnungsbereich habe herausragende Bedeutung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen. Huber bespricht die Bedeutung des § 131 Abs 1 Z 6 BAO für den Vertrauensvorschuss des § 163 BAO aus historischer und gegenwärtiger Sicht, sowie die rechtlichen Anforderungen an Registrierkassen und Kassensysteme.