(Blasina, UFSjournal 1/2012, S. 19)
Begehrt der StPfl im Rahmen einer Betriebsprüfung, in der die Besteuerungsgrundlagen mangels Aufzeichnungen geschätzt werden mussten, die Ausgaben durch Pauschalierung zu ermitteln, könne das nicht mit dem Hinweis auf fehlende Aufzeichnungen über die Einnahmen verwehrt werden.