(Enengel, UFSjournal 1/2012, S. 15)
Kann ein StPfl, dessen Ehegattin am Familienwohnsitz keine Einkünfte erzielt, einen behaupteten Vermögensnachteil durch eine allfällige Veräußerung seines Hauses am Familienwohnsitz nicht nachweisen, seien keine berücksichtigungswürdigen Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben.