(Schmidl/Grün, SWK 1/2012, S. 25)
Mit E 30. 6. 2010, 2005/13/0076, habe der VwGH, seine bisherige Auffassung zum anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand geändert. War bisher für die Aktivierungspflicht von Erhaltungsaufwendungen die Zeitnähe ausschlaggebend, sei der VwGH in seiner letzten Entscheidung dem BFH gefolgt, wonach auf den Zeitpunkt der Erlangung der Betriebsbereitschaft abzustellen sei.