Eine jüngst veröffentlichte Entscheidung1 des Europäischen Höchstgerichts liegt an der Schnittstelle zwischen dem Immaterialgüterrecht und dem Umsatzsteuerregime. Sie ist schon allein deshalb für die Rechtsanwender in Österreich bemerkenswert. Darüber hinaus klärt das Luxemburger Urteil wichtige Grundsatzfragen zu missbräuchlichen Gestaltungen zur Erlangung eines Vorsteuerabzugs. Abschließend eröffnet sich ein Blick auf das Verhältnis originär innerstaatlicher Regeln zur Bekämpfung des steuerlichen Missbrauchs nach § 22 BAO und dem aus der Mehrwertsteuer-RL ableitbaren Missbrauchsverbot.