Mit Erlass des BMF-010203/0599-VI/6/2011 vom 1. 1. 2012 wurden die Liebhabereirichtlinien 19971 ("LRL 1997") durch die Liebhabereirichtlinien 2012 ("LRL 2012") ersetzt. Die LRL 2012 stellen einen Auslegungsbehelf zur Liebhabereiverordnung ("LVO")2 dar und sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2012 anzuwenden. Bei Außenprüfungen für vergangene Veranlagungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2011) sind die LRL 2012 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten oder die LRL 1997 bzw andere Erlässe, die Aussagen zur Liebhabereibeurteilung getroffen haben, günstigere Regelungen vorsahen.