(Renner, SWK 2/2012, S. 66)
Das Einbringen eines Grundstücks gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften sei insoweit ein Anschaffungsvorgang, als sich dadurch die Anteile der Gesellschafter gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben. Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten zähle zu den Anschaffungskosten.