FLAG § 2 Abs 1 lit b
VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0086
Ebenso wie ein Masterstudium an einer Universität gegenüber einem vorangegangenen Bachelorstudium ein eigenes Studium und eine eigene (weiterführende) Berufsausbildung iSd § 1 Abs 1 lit b FLAG darstellt, gilt dies für einen Fachhochschul-Masterstudiengang gegenüber einem vorangegangenen Fachhochschul-Bachelorstudiengang.