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Familienbeihilfe, Bachelor- und Masterstudium (Fachhochschul-Bachelorstudiengang und Fachhochschul-Masterstudiengang) keine Einheit

JudikaturÖStZ 2012/213ÖStZ 2012, 120 Heft 5 v. 1.3.2012

FLAG § 2 Abs 1 lit b

VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0086

Ebenso wie ein Masterstudium an einer Universität gegenüber einem vorangegangenen Bachelorstudium ein eigenes Studium und eine eigene (weiterführende) Berufsausbildung iSd § 1 Abs 1 lit b FLAG darstellt, gilt dies für einen Fachhochschul-Masterstudiengang gegenüber einem vorangegangenen Fachhochschul-Bachelorstudiengang.

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