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Kein Familienbeihilfenanspruch für „subsidiär Schutzberechtigte“ nach dem Asylgesetz bei Gewährung der Grundversorgung

JudikaturÖStZ 2012/214ÖStZ 2012, 120 Heft 5 v. 1.3.2012

FLAG § 3

VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0065

Bei der österreichischen Familienbeihilfe, die eine Transferleistung darstellt, welche die von der Verfassung geforderte steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für den Regelfall verwirklicht, handelt es sich um keine Kernleistung der Sozialhilfe iSd Art 28 Abs 2 der sog Statusrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. 4. 2004, ABlEU Nr L 304, 12 ff).

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