FLAG § 3
VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0065
Bei der österreichischen Familienbeihilfe, die eine Transferleistung darstellt, welche die von der Verfassung geforderte steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für den Regelfall verwirklicht, handelt es sich um keine Kernleistung der Sozialhilfe iSd Art 28 Abs 2 der sog Statusrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. 4. 2004, ABlEU Nr L 304, 12 ff).