EStG 1988: § 16 Abs 1 und § 20 Abs 1
VwGH 24. 11. 2011, 2008/15/0296
Die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort ist auch einem allein stehenden Arbeitnehmer unzumutbar, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von kurzer Dauer sein wird (weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den Umständen des Einzelfalls von einer Rückkehr an den Hauptwohnsitz auszugehen ist). In diesem Fall kann für den nur als vorübergehend geplanten Verbleib am Tätigkeitsort (im Verwaltungsverfahren hatte der StPfl eine Reihe von Umständen ins Treffen geführt, die dafür sprachen, dass er nach Ende des mit 2 Jahren veranschlagten Projekts tatsächlich wieder an seinen ständigen Wohnort zurückkehren wird) auch über die von der belangten Behörde zuerkannte „Übergangszeit von 6 Monaten“ hinaus eine steuerliche Anerkennung der beruflich bzw betrieblich bedingten Mehraufwendungen durch die doppelte Haushaltsführung erfolgen.