vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wie könnte eine "Widmungsabgabe" aussehen?

Steuerrecht aktuellDr. Metin Akyürek/Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph UrtzÖStZ 2012/133ÖStZ 2012, 71 Heft 4 v. 15.2.2012

Bei der derzeitigen Diskussion über die Einführung neuer Steuern erweist sich besonders eine Steuer als "Dauerbrenner": Eine Steuer, welche die Wertsteigerungen von Grundstücken infolge einer Umwidmung von Grünland in Bauland erfasst. Derzeit gibt es eine solche echte "Widmungsabgabe" in Österreich noch nicht.11So haben zwar beispielsweise in Oberösterreich mehrere Gemeinden auf privatrechtlicher Basis mit Umwidmungswerbern "Infrastrukturbeiträge" vereinbart, die vorab die Kosten etwa für den Kanalanschluss decken sollten (die tatsächlich entstehenden Kosten dürfen aber durch einen Infrastrukturbeitrag nicht überschritten werden). Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 16 Abs 1 Z 1 OÖ RaumordnungsG (jüngst novelliert durch OÖ LGBl 2011/73). Von einer echten Widmungsabgabe kann hier aber nicht gesprochen werden. In Niederösterreich wird zB eine Verwaltungsabgabe für die Erklärung eines Grundstücks im Bauland zum Bauplatz sowie für die baubehördliche Bewilligung des Baus nach der NÖ Gemeindeverwaltungsabgaben-VO 1973 (zB TP 28) eingehoben (vgl dazu zB auch VwGH 16. 9. 2009, 2006/05/0065). Auch dabei handelt es sich aber nicht um eine echte Widmungsabgabe. In Tirol ging zwar ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 geändert wird (idF vom 5. 7. 2010), in Begutachtung, wurde letztendlich aber doch nicht beschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!