Durch den Wartungserlass1 erfolgt insb eine Anpassung aufgrund der Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011,2 das Abgabenänderungsgesetz 20113 und die LuF-PauschVO 20114 sowie zB von Judikatur und des Salzburger Steuerdialogs 2011.5 Änderungen aufgrund der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen, werden in einem gesonderten Erlass behandelt, der im Zuge der nächsten Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet wird. Die wichtigsten Aussagen des Erlasses werden im Folgenden - dem Aufbau der EStR 2000 folgend - mit Anmerkungen sowie Judikatur- und Literaturzitaten versehen dargestellt.