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Doppelte Haushaltsführung, Höhe der Wohnungskosten, Zweckmäßigkeit

JudikaturÖStZ 2012/125ÖStZ 2012, 67 Heft 3 v. 3.2.2012

EStG 1988: § 16 Abs 1 (§ 4 Abs 4), § 20 Abs 1

VwGH 23. 11. 2011, 2010/13/0148

Im Fall einer Bejahung der beruflichen Veranlassung doppelter Haushaltsführung sind die aus einer solchen Haushaltsführung erwachsenden Auslagen zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abziehbar. Wegen ihres grundsätzlichen Charakters als Aufwendungen der Lebensführung sind sie allerdings vom Abzug (nur) solange nicht ausgeschlossen, als mit ihnen die Kosten ua einer zweckentsprechenden Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten werden.

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