Mit dem am 11. Dezember 2012 im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpaket sollen Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Mobilitätskosten durch die Erweiterung des Pendlerpauschales auf Teilzeitkräfte, die Erhöhung des Pendlerzuschlags, die Einführung des neuen Pendlereuros und des Pendlerausgleichsbetrags (gegen Wegfall des Pendlerpauschales bei Firmenfahrzeugen) sowie die Ausweitung des Jobtickets entlastet werden. Wann die parlamentarischen Beratungen über die Regierungsvorlage beginnen, steht noch nicht fest. Da die geplante Neuregelung erst im Laufe des Jahres 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden wird, ist bei der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro eine verpflichtende Aufrollung für den Arbeitgeber bei Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorgesehen.