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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/1077ÖStZ 2012, 586 Heft 24 v. 21.12.2012

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2013 gebracht. Erlass des BMF 18. 12. 2012, BMF-010219/0290-VI/4/2012.

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