Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl I 2012/112, wurde die umstrittene Verwaltungspraxis, wonach die Veräußerung von Anteilen an immobilienverwaltenden Personengesellschaften im außerbetrieblichen Bereich nicht als Veräußerung eines "anderen Wirtschaftsguts", sondern als Grundstücksveräußerung gilt, auf eine normative Grundlage gestellt und auf Beteiligungsveräußerungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften erweitert. Der Steuergesetzgeber bezieht insoweit Position gegen die gegenteilige Rechtsansicht des UFS und von Teilen der Lehre. Der Beitrag untersucht die konkreten Folgen für Beteiligungsveräußerungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften ab 1. 1. 2013.