Dieser Erlass des BMF, BMF-010106/0031-IV/2/2012 vom 17. 12. 2012, gilt für alle Auskunftsersuchen an die Finanzämter, die abgabenrechtliche Beurteilungen bereits verwirklichter oder noch nicht verwirklichter Sachverhalte betreffen.
Dieser Erlass des BMF, BMF-010106/0031-IV/2/2012 vom 17. 12. 2012, gilt für alle Auskunftsersuchen an die Finanzämter, die abgabenrechtliche Beurteilungen bereits verwirklichter oder noch nicht verwirklichter Sachverhalte betreffen.