(Peyerl, SWK 32/2011, T 217)
Der VfGH hat eine weitere Entscheidung zu den veralteten Einheitswerten gefällt. Die Bewertung für Zwecke der Eintragungsgebühr für das Grundbuch wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2012 in Kraft. Durch die Entscheidung bestätigen sich auch die Bedenken gegen die Grunderwerbsteuer.