(Kirchmayr/Achatz, taxlex 11/2011, S. 389)
Die Autoren skizzieren die mit dem BBG 2012 vorgenommene Neuregelung; ihrer Ansicht nach habe der Gesetzgeber die vom VfGH konstatierte Unsachlichkeit bei der Bemessung der Stiftungseingangssteuer betreffend Grundbesitz nicht behoben, sondern im Grunde verschärft.