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Nachsicht von Abgaben gemäß § 236 BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/26ÖStZ 2012, 24 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

(Ludwig, SWK 31/2011, S 1018)

Viele Steuerzahler beantragen eine Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in Erwartung, dass bei einer Stattgabe derartiger Anträge die betroffenen Abgaben abgeschrieben werden. Jedoch müssen mehrere diffizile rechtliche Voraussetzungen vorliegen, die Ludwig in seinem Beitrag behandelt.

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