(Koller, SWK 32/2011, S 1032)
Die Entscheidung des VwGH vom 5. 4. 2011, 2010/16/0279, zwinge zum Nachdenken und lasse die gestellte Frage als provokant und unverständlich erscheinen. Die endgültige Lösung könne der VfGH in einem Parallelverfahren bringen.