vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aussetzung der Berufungsentscheidung nach § 281 BAO und angemessene Entscheidungsdauer im Lichte der EMRK

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/25ÖStZ 2012, 24 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

(Oberleitner, ÖStZ 2011/956, S. 554)

Aus Gründen der Prozessökonomie liegt nach § 281 BAO eine Aussetzung der Entscheidung im Ermessen der Behörde, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Auch eine absehbare Menschenrechtsverletzung durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer sei dabei zu beachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!