Der UFS Wien schließt sich der geänderten Rsp des BFH an, wonach eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet (oder diesen Haushalt beibehält), um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.