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Kassenrichtlinie 2012 - Information über Registrierkassen und Kassensysteme

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/5ÖStZ 2012, 2 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, die an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten.

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