Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, die an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten.
Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, die an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten.