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Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art kraft "umfassender Befreiung"

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LangÖStZ 2012/864ÖStZ 2012, 449 Heft 19 v. 10.10.2012

Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach versucht, die durch Sondergesetze steuerbefreiten Körperschaften umfassend in die Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art einzubeziehen, zuletzt durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012. Nach wie vor bleiben aber Zweifelsfragen. Auf Grundlage des geltenden Rechts sprechen jedenfalls gute Gründe dafür, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine weitgehende Körperschaftsteuerbefreiung derartiger Körperschaften anzunehmen.

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