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Reverse Charge auch bei Bruchgold

Info aktuellBGBlÖStZ 2012/863ÖStZ 2012, 448 Heft 19 v. 10.10.2012

Durch eine Änderung der Schrott-Umsatzsteuerverordnung, BGBl II 2007/129, ÖStZ 2007/527, werden die vom Übergang der Steuerschuld schon bisher erfassten Fälle im Bereich von Gebrauchtwaren, Schrott, Abfällen und dergleichen ab 1. 10. 2012 hinsichtlich Bruchgold ergänzt. Dadurch sollen einerseits Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden werden, da die als Bruchgold bezeichneten Waren nicht immer unter den von der Anlage der Schrott-UStV erfassten Warenkreis fallen und die entsprechende zolltarifarische Einordnung erst nach genauer Prüfung der einzelnen Waren möglich wäre. Weiters sollen Umsatzsteuerausfälle vermieden werden, die sich bisher im Bereich von Bruchgold ergeben haben. Nicht unter Bruchgold fallen nach den Materialien (siehe auch Rz 2605 UStR idF Wartungserlass 2011) neu angefertigte, für konservierende Zahnbehandlungen bestimmte Dentallegierungen (zB Goldkronen, Goldinlays). BGBl II 2012/320, ausgegeben am 27. 9. 2012.

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