(Frei/Waitz-Ramsauer, ÖStZ 2012/571, S. 328)
Der UFS Wien verlange die Existenz der übernehmenden Körperschaft am Einbringungsstichtag. Er habe damit in einer komplexen und vielschichtigen Angelegenheit allgemein gehaltene Rechtsaussagen getätigt, die auf den ersten Blick eine weite Anwendbarkeit zuließen. Dies unterziehen die Autoren einer näheren Betrachtung.