(Beiser, SWK 20/2012, S. 929)
De lege ferenda solle die ertragsteuerrechtliche Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich im Sinn der Gleichheit in der Besteuerung (Art 7 B-VG) vereinfacht werden und eine systemkonsistente Einmalerfassung sichern.
(Beiser, SWK 20/2012, S. 929)
De lege ferenda solle die ertragsteuerrechtliche Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich im Sinn der Gleichheit in der Besteuerung (Art 7 B-VG) vereinfacht werden und eine systemkonsistente Einmalerfassung sichern.