(Beiser, ÖStZ 2012/570, S. 325)
Der Autor geht der Frage nach, ob bei einem im Zuge einer Einbringung nach Art III UmgrStG erforderlichen Wechsel der Gewinnermittlungsart dieser Wechsel auf der Ebene des Einbringenden oder auf der Ebene der übernehmenden Körperschaft zu vollziehen ist.