UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 9 lit d (§ 28 Abs 27), BAO: § 299
VwGH 30. 5. 2012, 2008/13/0134 (vgl auch VwGH 27. 6. 2012, 2008/13/0161)
Mit dem Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (ABÄG), BGBl I 2005/105, wurde durch eine Neufassung des § 6 Abs 1 Z 9 lit d sublit dd UStG eine Gleichstellung zwischen der Besteuerung der Umsätze von Geld-(Glück-)spielautomaten außerhalb einer konzessionierten Spielbank und in einer konzessionierten Spielbank dahingehend hergestellt, dass die Steuerpflicht sämtlicher (bisher nur die Betreiber von Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken betreffender) Umsätze normiert wurde. Damit wurde dem Urteil des EuGH vom 17. 2. 2005, C-453/02 , C-462/02 , Linneweber und Akritidis, Rechnung getragen, wonach es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, "die Veranstaltung eines Glückspiels außerhalb einer zugelassenen öffentlichen Spielbank der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung des gleichen Glückspiels durch eine solche Einrichtung steuerfrei" ist.