Für die zweite Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie hat die Kommission einen Bericht erstellt (COM(2012) 65 vom 2. 3. 2012), der sich vor allem auf das Funktionieren der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. 6. 2003 und ihre wirtschaftliche Bewertung bezieht.