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Probleme durch den neuen Auslandsverlustdeckel: periodenübergreifende Doppelbesteuerungen und Währungsverluste

Steuerrecht aktuellDr. Erich NovacekÖStZ 2012/768ÖStZ 2012, 399 Heft 17 v. 10.9.2012

Der erste Satz des § 2 Abs 8 Z 3 EStG wurde durch das 1. Stabilitätsgesetz 201211BGBl I 2012/22 vom 31. 3. 2012. mit Wirkung ab der Veranlagung 2012 wie folgt neu gefasst: "Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste sind bei der Ermittlung des Einkommens höchstens in Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste des betreffenden Wirtschaftsjahres anzusetzen". Diese Bestimmung ist gem § 7 Abs 2 KStG auch für die Ermittlung des der Körperschaftsteuer unterliegenden Einkommens maßgebend.

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