Ein von der Kommission vorgelegter Bericht (COM(2012) 58 vom 15. 2. 2012) gibt einen Überblick über die im Zeitraum 2009-2010 geleistete Beitreibungsamtshilfe zwischen den Steuerbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/55/EG vom 26. 5. 2008. Dieser bestätigt die zunehmende Nutzung des Rechtsrahmens der EU für die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern, der von den Mitgliedstaaten zudem wesentlich häufiger in Anspruch genommen wird als etwaige andere Abkommen oder Vereinbarungen zur Beitreibungsamtshilfe. Bei den Beitreibungsersuchen ist - nach einem vorübergehenden Rückgang im Jahr 2009 - ein Anstieg der Anzahl auszumachen und diese Ersuchen sind nach Art der Steuern und Abgaben wie folgt aufgeschlüsselt (vgl prozentuelle Anteile der einzelnen Forderungsarten an den Gesamtbeträgen aller Forderungen):