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Kompetenzrechtlich zulässige Landesabgabe iZm Sportwetten

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2012/673ÖStZ 2012, 365 Heft 15 und 16 v. 20.8.2012

Das Gesetzesprüfungsverfahren (siehe ÖStZ 2012/1) hat ergeben, dass die Besteuerung von Wettterminals in Vorarlberg nicht verfassungswidrig ist und den Ländern insoweit ein aus § 8 Abs 3 F-VG 1948 abgeleitetes Abgabenerfindungsrecht zukommt.

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